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Mittwoch, 18. Oktober 2023

Selfpublishing: Freiheit, aber nicht ohne Grenzen

 

Selfpublishing ist die Freiheit, 
zu schreiben, was man will ...

- aber nicht ohne Grenzen

Dieses Zitat ist auf den ersten Blick natürlich sehr einleuchtend. Schließlich sind wir Selfpublisher nicht an einen Verlag gebunden, der uns bestimmte Vorgaben macht. 

Man kann also sein Buch so schreiben, wie man es möchte, ohne sich um die Zustimmung anderer Gedanken machen zu müssen.

Doch ist das wirklich so? Ist man als Selfpublisher wirklich uneingeschränkt frei in seinen Texten?

Die gesetzlichen Grenzen

Natürlich gibt es auch beim Selfpublishing gesetzliche Grenzen. In Deutschland ist das Recht auf Meinungsfreiheit zwar sehr weitreichend, aber es gibt auch Ausnahmen. So ist es zum Beispiel verboten, Volksverhetzung zu betreiben oder andere Menschen zu beleidigen. Auch die Verbreitung von Kinderpornografie ist natürlich (!!) strafbar.

Die Grenzen des guten Geschmacks

Neben den gesetzlichen Grenzen gibt es auch noch die Grenzen des guten Geschmacks. Was ist noch okay und was geht zu weit? Das ist natürlich eine sehr subjektive Frage, weil jeder anders empfindet, aber es gibt einige Dinge, die in der Regel als unangemessen oder sogar störend empfunden werden. Dazu gehören zum Beispiel Sexismus, Rassismus oder Gewaltdarstellungen jeglicher Art.

Die Grenzen der Leser

Schließlich gibt es auch noch die Grenzen der Leser. Wenn man ein Buch veröffentlichen möchte, das sich an ein breites Publikum richtet, sollte man sich darüber im Klaren sein, dass man nicht alle Leser mit seinen Texten ansprechen wird. Selbst Harry Potter gefällt ja nicht jedem … Es ist immer möglich, dass sich jemand durch einen Text beleidigt oder angegriffen fühlt, daran können wir nicht viel ändern. Es gibt ja auch Menschen, die das unverblümte Hinausposaunen schätzen. Manche Menschen sind dafür sehr beliebt. … Es ist also eine Gratwanderung zwischen gutem Geschmack, Beleidigung und Marketing …

Fazit

Selfpublishing bietet eine enorm große Freiheit in der Gestaltung von Texten, aber es gibt auch Grenzen. Wer sich als Autor und Selfpublisher erfolgreich etablieren möchte, sollte sich dieser Grenzen bewusst sein und seine Texte entsprechend gestalten.

Was darf man nicht schreiben?

Hier sind einige Beispiele für Dinge, die man als Selfpublisher nicht schreiben sollte:

  • Texte, die gegen das Gesetz verstoßen, z. B. Volksverhetzung, Beleidigung, Kinderpornografie
  • Texte, die als unangemessen oder verstörend empfunden werden, z. B. Sexismus, Rassismus, Gewaltdarstellungen
  • Texte, die die Leser beleidigen oder angreifen können
  • Beleidigung: Die Beleidigung einer Person ist verboten.
  • Verletzung des Urheberrechts: Die unerlaubte Verwendung von geschützten Werken ist verboten.
  • Diskriminierung: Die Diskriminierung von Personen aufgrund ihrer Rasse, Religion, Herkunft, sexuellen Orientierung oder anderer Merkmale ist verboten.
  • Man sollte keine Texte schreiben, die niemand lesen will. Das ist vielleicht banal, aber es ist wichtig, sich vor Augen zu halten, dass es auf dem Buchmarkt ein großes Angebot gibt. Wenn man ein Buch schreibt, das sich nicht von der Masse abhebt, wird es schwer, die Aufmerksamkeit der Leser zu gewinnen.
  • Man sollte keine Texte schreiben, die handwerklich schlecht sind. Auch das ist eine Selbstverständlichkeit, aber es ist wichtig, sich bewusst zu machen, dass auch von Selbstverlegern ein gewisses Maß an Qualität erwartet wird. Wer einen Roman veröffentlicht, sollte sichergehen, dass die Handlung spannend ist, die Figuren glaubhaft und der Schreibstil flüssig.
  • Man sollte keine Texte schreiben, die gegen die ethischen Grundsätze der Leser verstoßen. Auch wenn es keine rechtlichen Vorgaben gibt, sollte man sich vor Augen halten, dass man mit seinen Texten auch andere Menschen beeinflussen kann. Wer beispielsweise Gewalt oder Hass propagiert, sollte sich bewusst sein, dass er damit auch negative Folgen für die Gesellschaft haben kann.

Natürlich ist es im Einzelfall schwierig zu entscheiden, ob ein Text gegen diese Regeln verstößt. In Zweifelsfällen sollte man lieber auf Nummer sicher gehen und den Text nicht veröffentlichen. Oder zuvor anwaltlichen Rat einholen. 

Selfpublisher sollten sich vor der Veröffentlichung eines Buches mit den geltenden Gesetzen und Richtlinien vertraut machen.

 (c) Gudrun Anders, www.gudrun-anders.de 


 

Montag, 19. September 2011

Rechtsverletzungen auf Facebook

Ursachen für eine mögliche anwaltliche Abmahnung können folgende Rechtsverletzungen sein:

Zitate aller Art verwenden:
Wer Zitate berühmter Personen verwendet, Gedichte oder Songtexte postet, kann prinzipiell belangt werden, es sei denn, der Urheber ist mindestens 70 Jahre tot (Dauer des Urheberrechts).

Fotos von Stars benutzen. 
Copyrights vom Fotografen, Persönlichkeitsrechte des Stars selbst.

Fotos von anderen Menschen:  
Wer ungefragt Bilder von anderen auf Facebook veröffentlicht, kann (kostenpflichtig) abgemahnt werden.

Lustige Bilder verbreiten. 
Wenn man diese nicht selbst gemacht hat, liegen hier ebenfalls Bildrechte vor.

Eingebundene You Tube-Videos:

man haftet für die Inhalte. Werden Rechte verletzt, kann man belangt werden. Ggf. werden GEMA-Gebühren fällig werden.

Eigene Musikvideos: 
Wenn bekannte Stücke nachgespielt werden, werden prinzipiell Lizenzgebühren fällig.

Also - am besten benutzen Sie ausschließlich eigene Fotos!

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