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Montag, 19. September 2011

Rechtsverletzungen auf Facebook

Ursachen für eine mögliche anwaltliche Abmahnung können folgende Rechtsverletzungen sein:

Zitate aller Art verwenden:
Wer Zitate berühmter Personen verwendet, Gedichte oder Songtexte postet, kann prinzipiell belangt werden, es sei denn, der Urheber ist mindestens 70 Jahre tot (Dauer des Urheberrechts).

Fotos von Stars benutzen. 
Copyrights vom Fotografen, Persönlichkeitsrechte des Stars selbst.

Fotos von anderen Menschen:  
Wer ungefragt Bilder von anderen auf Facebook veröffentlicht, kann (kostenpflichtig) abgemahnt werden.

Lustige Bilder verbreiten. 
Wenn man diese nicht selbst gemacht hat, liegen hier ebenfalls Bildrechte vor.

Eingebundene You Tube-Videos:

man haftet für die Inhalte. Werden Rechte verletzt, kann man belangt werden. Ggf. werden GEMA-Gebühren fällig werden.

Eigene Musikvideos: 
Wenn bekannte Stücke nachgespielt werden, werden prinzipiell Lizenzgebühren fällig.

Also - am besten benutzen Sie ausschließlich eigene Fotos!

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