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Donnerstag, 7. Juni 2018

Existenzgründung aus Hartz IV?

(c) pixabay - peter-facebook
Existenzgründung aus Hartz IV?
Ja, auch das ist natürlich möglich!

Einer Bekannten wurde letzte Woche von seitens des hiesigen Jobcenters gesagt, dass Sie in dem Moment der Existenzgründung bzw. der Anmeldung des Gewerbes beim Gewerbeamt komplett raus aus dem Hartz IV-Bezug sei. Das ist nicht richtig!

Richtig ist vielmehr, dass das Jobcenter bei Vorliegen eines guten Businessplanes Kunden unterstützt, um aus dem Leistungsbezug heraus zu kommen!

Auf diesem Weg kann es jede Menge Gelder für den zukünftigen Selbständigen geben. Sei es Fahrtkostenerstattungen, Zuschüsse für notwendige Anschaffungen oder Darlehen für bestimmte Finanzierungen, die für die Ausübung des Berufes nötig sind.

Weiterhin wird der Existenzgründer - auch über  Jahre hinweg - auf dem Weg in die Selständigkeit finanziell unterstützt, denn Wohnung, Krankenversicherung und das Nötige für den monatlichen Lebensunterhalt müssen gewährleistet sein!

Als Bedingung wird "nur" eine Einkommensvorschau und die korrekte Angabe (und Absprache) von Einnahmen und Ausgaben verlangt. Das ist nicht so schwer, dass man das nicht alle paar Monate einmal vorlegen könnte.

Also - nicht beirren lassen und die eigenen Träume verfolgen!

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